Ab 20.3.2021 werden an unserer Schule die Selbsttests durchgeführt. Das gibt uns mehr Sicherheit, die Ausbreitung des Virus zu reduzieren.
Selbsttests am BSZ Vogtland – Einwilligungserklärung notwendig
Der Zutritt zum Gelände der Schule ist Personen untersagt, die nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird.
Für die Durchführung der Selbsttests ist die Einwilligungserklärung zur Durchführung des Corona-Schnelltests erforderlich. Der Test wird in der Schule durch die Schüler/-innen selbst unter Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt.
Die Einwilligungserklärung ist einmalig unterschrieben (ggf. von einem Personensorgeberechtigten) zum Präsenzunterricht mitzubringen.
Das Formular kann man in unserer Cloud herunterladen .
In der Woche vom 22. bis 26. März 2021 sind die Klassen Mu18/1 und Mu 18/2 im Präsenzunterricht.
Vom 29. März bis 09. April 2021 sind die verschobenen Winterferien plus Osterferien.
Wir hoffen auf einen normalen Start des Unterrichtes ab dem 12.4.2021 mit den Klassen Mu 19/1 und Mu 19/2.